BEGRIFFE ERKLÄRT

Da es in der Nennung der o.g. Begriffe immer wieder zu Verwechslungen kommt, möchte ich diese kurz erklären.


HEILPRAKTIKER

Ein Überbegriff, der alle Therapeuten zusammenfasst, die die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde - das ist jede “Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten, Leiden und Körperschäden bei Menschen“ - entsprechend dem Heilpraktikergesetz erworben haben. Nach deutschem Recht ist es nur mit entsprechendem Befähigungsnachweis erlaubt, eigenverantwortlich ohne Anweisung eines Arztes tätig zu sein.


KLASSISCHE HOMÖOPATHIE

Sie steht für eine Therapieform, die natürliche Grundgesetze zur Behandlung von körperlichen und seelischen Leiden nutz- und anwendbar macht. Sie wird sowohl von Ärzten als auch von Heilpraktikern angewandt, ist allerdings nicht der Naturheilkunde gleich zu setzen, wenn sie auch unter diesen Oberbegriff fällt.


NATURHEILKUNDE

Hierunter sind viele Behandlungsformen vereinigt, unter den auch die Homöopathie fällt. Daneben, um nur ein paar aufzuzählen, beinhaltet die Naturheilkunde auch Kräutermedizin, Wasseranwendungen, Wickel, Aderlass, Neuraltherapie, chinesische Medizin und viel andere.


QUALITÄTS-ZERTIFIKATE

Zertifikatsstempel von Roland Kauke

Seit einiger Zeit werden klassische Homöopathen nach genauer Überprüfung der Arbeitsweise zertifiziert. Um diese Zertifikate zu erhalten, müss eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden, was durch die Erteilung der Zertifizierung dann auch bestätigt wird. Erteilt wird dieses Zertifikat im Augenblick durch die Stiftung Homöopathie Zertifikat (SHZ) und den Bund klassischer Homöopathen (BKHD). Den von der SHZ auf mich ausgestellten Stempel sehen Sie in der Grafik.