DER HEILUNGSVERLAUF - AUFGABEN DES PATIENTEN

Natürlich ist es von unschätzbarem Wert, sich als Patient im Verlauf der Behandlung und auch anschließend schädlicher Einflüsse zu enthalten. Es gibt bestimmte Stoffe, die sich mit der Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels nicht vertragen und dieses in seiner Wirkung behindern können. Dies wird häufig im Zusammenhang mit Kaffee und Campher, sowie ätherischen Ölen erwähnt. Allerdings beobachtete ich dies in der Regel nicht wirklich häufig, was aber möglicherweise auch mit den von mir überwiegend verwendeten Q-Potenzen zusammen hängt.

Von großer Wichtigkeit ist die Selbstbeobachtung des Patienten im Verlauf der Therapie, da der Körper signalisiert, wie ihm das Mittel bekommt, ob die Dosierung gut gewählt ist und ob der Behandlungsverlauf stimmt, der nach einer bestimmten Gesetzmäßigkeit ablaufen muss. Die im Verlauf der Behandlung auftretenden Veränderungen sind von entscheidender Bedeutung und sollten vom Patienten genau beobachtet und protokolliert werden. Anhand dieser Beobachtungen kann überprüft werden, ob die Behandlung den gewünschten Verlauf nimmt. Ist dies nicht der Fall, muss gegebenenfalls ein anderes Arzneimittel verordnet werden, dass besser dem Ähnlichkeitsgesetz entspricht. Wenn sich die Symptomatik ändert und möglicherweise auch das aktuell zu behandelnde Miasma geändert hat, wird es nach einer gewissen Zeit immer notwendig sein, die Verordnung zu überprüfen und ggf. zu verändern. Auch wenn ein Stillstand im Heilungsverlauf sichtbar wird, ist eine treffende Folgeverordnung notwendig.


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