Sie zählen für mich – ähnlich wie Krebs – zu den kompliziertesten, da sie zum einen miasmatisch äußerst komplex sind und zudem häufig mit zentral wirksamen Psychopharmaka behandelt werden oder wurden. Durch diese mächtigen Arzneimittel kommt es häufig auch zu Blockaden, die nicht einfach zu lösen sind. Die weitere Schwierigkeit besteht darin, dass die Patienten diese nicht ohne Probleme außerklinisch absetzen können. Andererseits passiert genau das häufig ohne Wissen eines Arztes oder Therapeuten. 70% der Patienten in der Psychiatrie beenden die Einnahme wegen der starken Nebenwirkungen, ohne alternative Therapien in Anspruch zu nehmen. Gäbe es hier eine gute Zusammenarbeit mit der Schulmedizin, würde ich den Betroffenen unter klinischer Aufsicht eine kurze Medikamentenpause verordnen, während der die dann auftretenden Erscheinungen dokumentiert werden. Im Anschluss müsste eine homöopathische Verordnung vorgenommen werden, deren reine Wirkung dann beobachtet und angepasst werden kann. Da dieses Vorgehen vermutlich ein Wunschdenken bleiben wird, ist es oft nur möglich, während der Einnahme von Psychopharmaka parallel das homöopathische Arzneimittel zu geben und in Absprache mit dem behandelnden Psychiater dessen Verordnung zu reduzieren. Viele Homöopathen sehen diese Fälle als unlösbar und lehnen eine Behandlung ab. Meine persönliche Erfahrung ist, dass diese parallele Behandlung möglich ist und die homöopathischen Arzneien auch wirken. Sicher nicht so stark, wie als Einzelmittel, andererseits wirken sie auf einer anderen Ebene und lassen sich bei weitem nicht so stark stören, wie oft befürchtet wird. Es kommt nur auf den bewussten, richtigen Einsatz an.
Eine Einteilung der Krankheiten im Sinne der Schulmedizin – die zudem im Diagnoseschlüssel mit jeder Aktualisierung größer wird – nehme ich in dieser Krankheitsgruppe nicht vor. Die Differenzierung der Psychiatrie zu den psychologischen Erscheinungen zeigt sich nach meinem Ermessen in der Veränderung des Stoffwechsels, der Hormone und Botenstoffe des Gehirns, weshalb ich diese Erkrankung in der bedeutenden Homöopathie-Literatur unter den Überbegriff der Geistes- und Gemütskrankheiten einordne. Dies spiegelt für mich eher den gewünschten organischen Bezug wieder. Häufig wird man auch kein einmaliges, auslösendes Ereignis finden, eher einen schleichenden Beginn feststellen, der natürlich durch ungünstige äußere Umstände und Erlebnisse, falsche gesellschaftliche, familiäre und überzogen religiöse Prägungen begünstigt werden kann.
Das
Fehlen körprlicher und überwiegen der psychiatrischen Symptome ist eine
große Schwierigkeit bei der Anamnese. Hahnemann prägte für solch
symptomarme Erkrankungen den Begriff der „einseitigen Krankheit“ und
wies schon im Grundlagenwerk Organon auf die schwierige Behandlung
dieser Erkrankungen hin. Erste Symptome, wie z.B. Panik- und
Angststörungen lassen sich bei exakter Anamnese oftmals bereits in der
Kindheit nachvollziehen. Symptome des Heute sind immer eine
Weiterentwicklung aus dem Gestrigen. Deshalb kommt dem Erfassen der
Familiengeschichte und frühkindlichen Entwicklung in der Anamnese eine
große Bedeutung zu. Die Krankheiten von damals wurden nicht geheilt,
sondern haben sich nur weiterentwickelt bzw. in das Zentrum verlagert.
Wären sie geheilt worden, hätte sich wohl kaum eine psychiatrische
Krankheit entwickelt. Das Auftreten psychiatrischer Erkrankungen wird
durch die Unterdrückung körperlicher Symptome gefördert. Ursprünglich
können das Hauterscheinungen, Ausflüsse, und vieles Anderes gewesen
sein, manchmal scheinbar Kleinigkeiten, welche nach einer miasmatisch
nicht treffenden Behandlung verschwanden und nicht wieder auftraten. Um
diese „Frühsymptome“ zu erfassen, ist das Einbeziehen und die Befragung
der Familie ein sehr wichtiger Teil der Anamnese. Verläuft die Heilung
wie von mir angestrebt, ist es erforderlich, dass solche unterdrückten
Symptome wieder auftreten und miasmatisch korrekt geheilt werden.
Für die miasmatische Behandlung macht eine Unterscheidung von akuten Symptomen dieser Geistes- und Gemütskrankheiten meist keinen Sinn, da sich diese in kurzer Zeit ändern können und damit eine ständig Anpassung der Verordnung vorgenommen werden müsste. Erfolgreicher ist es, die miasmatische Belastung zu erfassen, wobei das Arzneimittel natürlich auch die vorliegende Symptomatik nach dem Ähnlichkeitsgesetz abdecken muss. Genauso wenig, wie in allen Behandlungen, verordne ich im psychiatrischen Bereich nach „Typ“. Dieser Arzneimittel-Typ kann auch einmal zur Arzneimittelbeschreibung passen, aber zu oft schon erlebte ich, dass eine Arznei heilte, die so gar nicht dem Typ entsprach. Das Ähnlichkeitsgesetz bezieht sich zuallererst auf die Krankheit und ihre Symptome. Der „Typ“ ist kein Symptom. Zudem zeigt sich im Verlauf einer Behandlung, dass andere Arzneien die begonnene Behandlung weiterführen müssen ohne dass sich der Typ Mensch geändert hätte.
Ich weiß, dass der homöopathische Weg nicht gerade einfach für die Betroffenen ist, weder für Patienten, noch die Familie. Andererseits heilt die Schulmedizin diese Erkrankungen nicht und unterdrückt mit stärksten Arzneimittel die Symptome, so dass man gezwungen ist, einen anderen Weg zu gehen, will man Heilung erreichen. Wünschnswert wäre die Möglichkeit, die PatientenInnen im geschützten klinischen Bereich zu behandeln und den Einsatz von Psychopharmaka von Anfang an zu vermeiden. Ziel muss ja die völlig Heilung und nicht die Unterdrückung sein.