Theorie und Hintergründe

WAS IST „ÄHNLICH“?

Eine Behandlung, die auf Naturgesetze aufbaut und diese einhält, wird immer ihre Wirkung zeigen. Das Gesetz der Ähnlichkeit ist ein Naturgesetz und Hahnemann hat es in eine Therapieform gebracht, die er Homöopathie (= ähnliche Krankheit) nannte. In der modernen Medizin beobachtet man immer wieder, dass ein verordnetes Arzneimittel, wir nehmen beispielhaft an, gegen Herzbeschwerden, dem Patienten diese zwar erleichtern, jedoch andere sog. UAW (Unerwünschte Arzneiwirkungen - so werden die Nebenwirkungen jetzt benannt) hervorrufen. Einem anderen Patienten mit "den gleichen" Herzbeschwerden hilft dieses Arzneimittel ohne irgend eine UAW hervorzurufen. Zu diesem Phänomen gibt es in der Medizin keine befriedigende Antwort. Durch das Ähnlichkeitsgesetz werden diese erklärbar. Beim ersten Patienten war die Ähnlichkeit nicht gegeben, weshalb es zu starken Nebenwirkungen kam, während sie beim zweiten – wenn auch unwissentlich – eingehalten wurde. Besonders bei chemisch-toxischen Arzneimitteln kommt es bei ausreichendem Wirkstoffspiegel im Blut immer zu irgendeiner Reaktion, da hier immer eine strukturelle Ebene erfasst wird, auch wenn das Arzneimittel gar nicht passen sollte.


Die Wirkungs-Ebenen

Arzneimittel haben grundsätzlich verschiedene Ebenen, auf denen sie wirken können. Die unterste ist die körperliche, die strukturelle Ebene, d.h. die Wirkung des Stoffes auf unseren biochemischen Organismus. Diese Ebene muss eingehalten werden, wenn ein bestimmtes Organ, eine Struktur, ein spezielles Gewebe durch die Arznei erfasst werden soll. Die zweite Ebene ist die des Gemütes, das für mich noch einen deutlichen hirnorganischen Bezug hat, da es durch viele Stoffwechselprozesse, Hormone und Botenstoffe (= Materie) beeinflussbar ist. Genau genommen handelt es sich hierbei immer noch um eine körperliche, wenn auch schon übergeordnete Ebene. Über beiden wirkt eine immaterielle Kraft, die die Materie steuert und antreibt. Diese Kraft, die Lebenskraft ist der eigentliche Sitz des Lebens.


Je nach individuellen Symptomenlage ist es in der Behandlung notwendig, in den entsprechenden Ebenen zu arbeiten. Vor allem in weit fortgeschrittenen Krankheiten, wie z.B. Krebs ist es teilweise nötig eine Arznei zu verordnen, die intensiv auf die körperliche Struktur wirkt. Trotzdem muss diese Arznei nach dem Ähnlichkeitsgesetz verordnet werden. Die Höhe der Gabe muss in solchen Fällen so gewählt werden, dass der Körper nicht überlastet wird und kann durchaus eine Urtinktur sein.


Selbst in Therapieformen, die nur auf der psychischen Ebene behandeln spiegelt der Therapeut dem Patienten seinen Zustand wider, hält somit eine Art von Ähnlichkeit ein. Blickte ich morgens in den Spiegel und würde ein fremdes Gesicht darin sehen, dass sich außerdem noch ganz anders bewegt als ich, dann könnte ich damit keine Körperpflege betreiben, es fehlte die Ähnlichkeit. So geht es auch unserer Lebenskraft. Sieht sie in der Information der Arznei keine Ähnlichkeit zum eigenen Zustand, kann damit auch keine Heilung erfolgen.


“SIMILIA SIMILIBUS CURENTUR“


Die Erkenntnis, dass ein Arzneistoff auf den Gesunden krank machend wirkt, war der erste notwendige Schritt. Der zweite war nun, dass Hahnemann bei dem Versuch mit Chinarinde wusste, dass sie bei Malaria eingesetzt wird. In den folgenden Beobachtungen wurde ihm klar, dass es eine Verbindung zwischen Prüfung und Verordnung gab - die Ähnlichkeit.


“ÄHNLICHES SOLL DURCH ÄHNLICHES GEHEILT WERDEN“

Dieses Grundgesetz, das Hahnemann durch seine Beobachtungen und Selbstversuche erkannte. Eine Arznei, die nicht wirklich ähnlich ist, wird neue, andere Symptome hervorrufen und nicht heilen.


Die in einer Arzneimittelprüfung auftretenden Symptome zeigten, welchen Zustand diese Arznei am Gesunden hervorrufen kann. Treten bei einem Kranken Symptome in genau derselben Zusammenstellung auf, dann ist bei ihm diese Arznei angezeigt. Das heißt z.B., dass ein stechender Kopfschmerz in der rechten Stirn nur durch ein Arzneimittel geheilt werden kann, das in der Arzneimittelprüfung einen solchen spezifischen Kopfschmerz erzeugte, eine bestimmte Art von Halsschmerz nur durch ein Mittel, welches in der Prüfung genau diese Art von Halsschmerz zeigte. Noch dazu ist ein einzelnes Symptom nicht aussagekräftig, denn eine Arzneimittelwahl muss durch das Übereinstimmen einer Vielzahl von Symptomen begründet sein.


Symptome können sich hierbei in jedem Bereich des Körpers und der Psyche zeigen, subjektiv wahrnehmbar, als auch von außen objektiv erkennbar sein. Hahnemann verbot eine nicht nachvollziehbare Deutung der Symptome des Symptome eines Kranken, wogegen heute selbst von Homöopathen verstoßen wird. Sicher sind auch dort Erfolge zu finden, aber gerade in schwersten Krankheiten müssen die Symptome so verwendet werden "wie sie sich zeigen". Der Wert der Symptome muss dann vom Behandler erkannt werden und in eine passende Verordnung einfließen.


In jedem akuten und chronischen Fall, in dem eine Arznei heilend wirken soll, muss die Ähnlichkeit unter allen Umständen eingehalten werden, um ihre heilende Wirkung auf den Organismus entfalten zu können. Je umfassender die Ähnlichkeit auf den verschiedenen Ebenen, desto größer wird der Erfolg der Verordnung sein. Somit ist Homöopathie nicht die Art der Arzneimittelherstellung, sondern die Verordnung unter Einhaltung des Ähnlichkeitsgesetzes.


Die Arbeit mit dem Ähnlichkeitsgesetz ist für mich eine wissenschaftliche Arbeit, die Verständnis, Empfinden und Liebe zum Patienten voraussetzt. Dann wird er oder sie nicht nur als kranker Körper, sondern als kranker Menschen in seiner Ganzheit wahrgenommen.


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